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Die Staatsorganisation unter Pasquale Paoli

Pasquale Paoli erarbeitete für Korsika die erste demokratische Verfassung der Welt! Sie beruht auf dem Gedanken, dass die Macht allein vom Volk ausgeht und den Zweck hat, dessen Wohl zu erhalten. Die Verwaltung soll einem ‚Haus aus Kristall‘ gleichen, worin jeder sehen kann, was vor sich geht, denn das geheimnisvolle Dunkel begünstige die Willkürherrschaft und fördere das Misstrauen.

 

Paoli liess die Insel aufgeteilt in die schon vorhandenen freien Provinzen (Nebbio, Casinca, Balagna, Campoloro, Orezza, Ornano, Rogna, Vico und Cinarca) und Kommunen. Den Provinzen stand je einen Präsidenten vor, den Kommunen ein Bürgermeister oder Gemeindevater. Wahlberechtigt waren alle Bürger (auch Frauen) ab 25 Jahren.

Staatsorganisation

Consulta

Die Consulta (Generalversammlung) ist das Parlament des Landes. Sie besteht aus Abgeordneten der Kommunen, denen der Geistlichkeit und den Vorstehern der Provinzialbehörden. Auf 1000 Einwohner wird ein Vertreter gewählt. Die Consulta besass die Herrschaft im Namen des Volkes. Sie erlässt Gesetze, bestimmt die Abgaben und entscheidet über Frieden und Krieg. Eine Mehrheit von 2/3 machte Beschlüsse rechtskräftig.

 

Consiglio Supermo

Der Consiglio Supermo (Staatsrat) bestand aus 9 Mitgliedern, die von der Consulta auf 1 Jahr gewählt wurden. Sie mussten mindestens 35 Jahre alt und bereits Präsident einer Provinz gewesen sein. Der Staatsrat war die ausübende Behörde, er berief die Consulta, ordnete die öffentlichen Angelegenheiten und wachte über die Sicherheit des Landes. Auf Beschlüsse der Consulta konnte der Staatsrat das Veto einlegen, worauf das Problem neu beraten werden musste. Der Consiglio Supermo ernannte den General der Nation.

 

Syndici

Der Syndici bestand aus 5 Juristen. Sie wurden, wie der Staatsrat, von der Consulta ernannt.

 

General der Nation

Der General der Nation wurde vom Consiglio Supermo ernannt und hatte dessen Vorsitz. Ohne den Beisitz des Staatsrates konnte er nichts vollziehen. In dringenden Fällen, bei Empörung oder Tumult auf irgendeinem Punkt auf der Insel, hatte der General (Präsident) das Recht, eine vorübergehende diktatorische Behörde für den betreffenden Ort zu ernennen (Giunta di osservazione o di guerra). Sie bestand aus mindestens drei Mitgliedern mit einem Staatsrat an der Spitze und hatte unbedingte Macht einzuschreiten und zu strafen. Im Volk wurde dies „Guistizia Paolina“ genannt. War die Situation wieder bereinigt, musste vor dem Syndici Rechenschaft abgelegt werden.

 

Die Armee

Paoli war immer gegen ein stehendes Heer. Er selbst sagte: „In einem Lande, welches frei sein will, muss jeder Bürger Soldat sein und sich immer bereithalten, für die Verteidigung seiner Rechte sich zu bewaffnen. […] Wenn unsere Sitten so sein werden, wie sie sein sollen, so wird unser ganzes Volk eine Miliz und unbesiegbar sein.“

 

Das Parlament war aber nicht derselben Ansicht und so wurde eine kleine Zahl stehender Truppen geschaffen. Es waren zwei Regimenter zu je 400 Mann. Sie wurden von französischen, preussischen und schweizerischen Offizieren ausgebildet. Jeder Soldat war bewaffnet mit einer Bajonettflinte, zwei Pistolen und einem Dolch.

 

Die Miliz war folgendermassen eingerichtet: Alle Korsen zwischen 16 und 60 Jahren waren Soldaten. Jede Kommune bildete, je nach Grösse, eine oder mehrere Kompanien und wählte auch die Offiziere.

 

Steuern

Jede Familie zahlte zwei Lire Steuern.

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